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Kontrollfahrt

 

 

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Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres ist der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Er muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, dazu ist eine Kontrollfahrt nötig.
Befreit von der Kontrollfahrt sind, Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.
Die Kontrollfahrt muss für die höchste Fahrzeug-Kategorie erfolgen, welchen Sie umtauschen möchten.
Wenn Sie also eine bereits erworbene Kat. C (LKW) behalten wollen, so müssen Sie die Kontrollfahrt mit einem Fahrzeug der Kat C machen. Erfolgt die Kontrollfahrt mit einem Fahtzeug einer niedrigeren Kategorie (z.B. Kat. B) so dürfen Sie nachher keine Fahrzeuge der Kat. C mehr führen!

 

Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt

 

Geprüft wird ein verkehrsgerechts Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung 
  • Korrektes Einspuren
  • Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln 
  • Das Verhalten im Verkehr 
  • Vorausschauende Fahrweise 
  • Fahren nach Wegweisern 
  • Fahren auf Autobahnen/Autostrassen
 
WICHTIG!!!

Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge.

Danach muss die Person, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU und wenn möglich Fahrstunden) durchlaufen.

 

Gerne begleiten wir Sie auf einer Testfahrt oder während der Ausbildung, damit Sie die Kontrollfahrt mit Erfolg bestehen.

Auskunft oder Anmeldung: Tel. 079 644 41 20